Wer sich selbstständig macht, steht früher oder später vor derselben Frage:
Wie viel Geld muss ich eigentlich für Steuern zurücklegen?
Gerade am Anfang wirkt das System aus Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer unnötig kompliziert. Deshalb greifen viele zu vereinfachten Berechnungen – die leider oft einen entscheidenden Denkfehler enthalten.
Schauen wir uns ein konkretes Beispiel an.
🧮 Das Beispiel: 50.000 € Jahresgewinn
Angenommen, du erzielst im Jahr einen Gewinn von 50.000 €.
Wichtiger Hinweis zur Planung: Wenn du diesen Betrag bereits Ende des dritten Quartals erreicht hast, liegt dein tatsächlicher Jahresgewinn wahrscheinlich höher. Das ist steuerlich relevant – denn durch die Progression steigt die Einkommensteuer überproportional. Rechne in diesem Fall lieber mit einem höheren Gewinn als Grundlage für deine Rücklagen.
Schritt 1: Gewerbesteuer
Die Berechnung der Gewerbesteuer erfolgt in zwei Stufen.
Steuermessbetrag:
- Gewinn: 50.000 €
- Freibetrag (§ 11 Abs. 1 GewStG): − 24.500 €
- → Gewerbeertrag: 25.500 €
- × Steuermesszahl 3,5 % (§ 11 Abs. 2 GewStG)
- = Steuermessbetrag: 892 €
Gewerbesteuer (Beispiel: Hebesatz 300 %):
- 892 € × 300 % = 2.676 € Gewerbesteuer
Soweit korrekt. Jetzt kommt der erste häufige Denkfehler.
❌ Der typische Fehler: Gewerbesteuer vom Einkommen abziehen
Viele rechnen dann so weiter:
50.000 € − 2.676 € = 47.324 € → und berechnen darauf die Einkommensteuer.
Das ist falsch.
Seit der Unternehmensteuerreform 2008 ist die Gewerbesteuer ausdrücklich nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig (§ 4 Abs. 5b EStG). Dein zu versteuerndes Einkommen bleibt also 50.000 €.
Stattdessen passiert etwas anderes – und das ist eigentlich eine gute Nachricht.
✅ Die richtige Logik: Anrechnung nach § 35 EStG
Die Gewerbesteuer wird nicht vom Einkommen abgezogen, sondern von der Einkommensteuer – das ist der zentrale Mechanismus des § 35 EStG.
🔄 Schritt für Schritt korrekt gerechnet
1. Einkommensteuer berechnen
Grundlage: 50.000 € zu versteuerndes Einkommen (ledig, vereinfacht)
→ Einkommensteuer: ca. 12.000 €
Dazu kommt der Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Einkommensteuer). Seit 2021 gilt jedoch eine erhöhte Freigrenze (ca. 16.956 € Einkommensteuer für Einzelpersonen), sodass bei diesem Gewinn in der Regel kein Soli anfällt. Bei deutlich höherem Gewinn kann er jedoch relevant werden.
2. Gewerbesteuer auf Einkommensteuer anrechnen
Die Anrechnung berechnet sich so:
3,8 × Steuermessbetrag
3,8 × 892 € = 3.389,60 €
Die Anrechnung ist jedoch durch zwei Obergrenzen begrenzt:
- Maximal die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer (hier: 2.676 €)
- Maximal der auf die gewerblichen Einkünfte entfallende Anteil der Einkommensteuer (§ 35 Abs. 1 Satz 2 EStG) – relevant, wenn du neben deinen gewerblichen Einkünften noch andere Einkunftsarten hast (z. B. Vermietung, Kapitalerträge)
Im Beispiel (ausschließlich gewerbliche Einkünfte) greift die erste Begrenzung:
→ Anrechenbar: 2.676 €
3. Ergebnis im Überblick
| Position | Betrag |
|---|---|
| Einkommensteuer (brutto) | ~ 12.000 € |
| − Anrechnung Gewerbesteuer (§ 35 EStG) | − 2.676 € |
| = Einkommensteuer (effektiv) | ~ 9.324 € |
| + Gewerbesteuer | + 2.676 € |
| Gesamtsteuer | ~ 12.000 € |
⚠️ Wann ist die Gewerbesteuer doch eine Zusatzbelastung?
Der Artikel wäre unvollständig ohne diesen Hinweis:
Die Anrechnung gleicht die Gewerbesteuer nur bis zu einem Hebesatz von 380 % vollständig aus. Der Grund: Bei 380 % entspricht die Gewerbesteuer (3,5 % × 380 % = 13,3 %) genau dem 3,8-fachen Steuermessbetrag – dem Anrechnungshöchstbetrag.
Ab einem Hebesatz über 380 % entsteht eine echte Mehrbelastung.
Das ist in vielen deutschen Städten der Fall:
| Stadt | Hebesatz | Effekt |
|---|---|---|
| Kleinstadt / Land | 300–350 % | Volle Anrechnung, kein Mehraufwand |
| Berlin | 410 % | Leichte Mehrbelastung |
| Hamburg | 470 % | Spürbare Mehrbelastung |
| München | 490 % | Spürbare Mehrbelastung |
Wenn du in einer Großstadt mit hohem Hebesatz ansässig bist, ist die Gewerbesteuer also durchaus ein Faktor in deiner Steuerplanung.
💸 Und was ist mit der Umsatzsteuer?
Ein weiterer häufiger Denkfehler:
Umsatzsteuer ist kein Teil deines Gewinns.
Wenn du z. B.:
- 50.000 € netto verdienst
- 19 % USt = 9.500 €
Dann gilt: Diese 9.500 € gehören dir nicht. Du verwaltest sie nur für das Finanzamt.
Ausnahme: Kleinunternehmer nach § 19 UStG erheben keine Umsatzsteuer – und haben damit dieses Thema nicht.
📊 Wie viel solltest du zurücklegen?
Eine praxistaugliche Faustregel:
Steuer-Rücklagen: 30–40 % vom Gewinn (ohne Umsatzsteuer)
Umsatzsteuer: 100 % sofort separat zurücklegen – dieses Geld gehört dir nie
Beispiel mit deinen Zahlen:
- Jahresgewinn: 50.000 €
- Steuer-Rücklage: 15.000 – 20.000 €
- Umsatzsteuer: vollständig separieren
Bei einem Hebesatz über 380 % solltest du eher am oberen Ende der Spanne planen.
⚠️ Die häufigsten Fehler im Überblick
- Gewerbesteuer vom Gewinn abziehen ❌
- Gewerbesteuer pauschal als “neutral” betrachten – ohne Hebesatz zu prüfen ❌
- Umsatzsteuer als Einnahme betrachten ❌
- Keine Rücklagen bilden ❌
- Progression unterschätzen – besonders wenn der Jahresgewinn noch nicht feststeht ❌
- Vergessen: Bei mehreren Einkunftsarten kann die Anrechnung nach § 35 EStG begrenzt sein ❌
🧭 Fazit
Wenn du deine Steuerlast korrekt verstehen willst, musst du einen Perspektivwechsel machen:
Nicht das Einkommen wird reduziert – sondern die Steuer.
Das klingt wie ein kleines Detail, hat aber große Auswirkungen auf deine Planung, deine Rücklagen und deine finanzielle Sicherheit.
Zwei Dinge solltest du dabei immer im Blick behalten:
- Deinen Gewerbesteuer-Hebesatz – denn ob die Anrechnung vollständig greift, hängt direkt davon ab.
- Deine gesamten Einkunftsarten – denn bei gemischten Einkünften kann die Anrechnung nach § 35 EStG gedeckelt sein.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für deine konkrete Situation empfiehlt sich die Beratung durch einen Steuerberater.


